Nicht nur gefährlich, sondern geradezu kriminell finde ich die täglichen Kontakte mit "nicht so hellen" Radlern; so werde ich fast täglich als Mitradler z.B. auf dem Dreisamuferweg gefährdet... ABER auch als Kraftfahrer erlebe ich den Wahnsinn unbelichteter Radler, die sich in unverantwortlicher Weise im Stadtverkehr bewegen.
>Diskussion / Verkehr / Radler ohne Leuchtkörper
Radler ohne Leuchtkörper
Bin der Meinung, dass das Fahren in der DUNKELHEIT ohne Beleuchtung keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand sein sollte.Wer so fährt handelt grundsätzlich vorsätzlich!
@mittelstapler: Wie soll die Stadt Freiburg bitte die Stvo bzw. das Stgb ändern?
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/gegen-die-fahrtrichtung-radlerin...
Den 'Leuchtkörper' im Kopf meine ich. Sie fahren auf Weg und Unweg, Steg, Straße, in Feld und Wald und selbst durch die schmalste Ritze, hin und her, rauf und runter, rechts und links. Ein Haufen Ameisen ist im Vergleich dazu eine wohlgeordnete Gruppe.
Mit großer Selbstverständlichkeit wird dann auch in der Polizei-Notiz der Badischen Zeitung lediglich der Schaden der gemeinen Radlerin berichtet. Kein Wort darüber, dass bei solchen Begegnungen der unfreundlichen Art der Schaden für die beteiligten unschuldigen Autofahrer/-eigner schnell in vierstellige Höhe geht. Niemand erwähnt auch, geschweige kümmert sich um den Makel, dass diesbezüglich auf Seiten der verursachenden gemeinen Radler und Radlerinnen noch nicht einmal ein Versicherungszwang besteht.
Auch wenn man nicht versichert ist, ist man als Verursacher trotzdem schadensersatzpflichtig. Weiterhin schreibt die Badische Zeitung da einfach nur die Polizeimeldungen ab - und die Prüfung des Schadens am PKW erfolgt ja meistens erst, nachdem die Polizei lange abgezogen ist, in einer Werkstatt. Kein Thema, über das man sich aufregen muss.
Erstens begehen viele der gemeinen Radler und gemeinen Radlerinnen Unfallflucht. Zweitens gibt auch die Polizei bei Unfällen, an denen nur Kfz beteiligt sind, Wertangaben zu den Schäden, die drittens dann auch die Badische Zeitung einfach so abschreibt.
Fünftens kann ich Kfz-halterInnen und -fahrerInnen sehr gut verstehen, wenn ihnen aus Gedanken- oder Rücksichtslosigkeit meist in erheblichem Mass geschädigt werden.
"Kein Thema, über das man reden muß" auch, wenn sich jemand aus der Gruppe der Neu-Religiösen in den Toten Winkel eines Lkw stellt und dann an einer Abzweigung deshalb zu Tode kommt? - "Kein Thema" der psychische Schaden des/der beteiligten Kfz-FahrerIn? -
Ich meine doch.
1000%ige Zustimmung. Ich selbst bin Radler, OPNV Nutzer, Fußgänger,und Autofahrer in der Stadt, etwa in dieser Reihenfolge, egal in welcher Form ich mich am Strassenverkehr beteilige, die Geisterradler stören, nerven und provozieren auf lautlose Art und Weise dass sich mir die Harre zu berge Stellen.
Ich selbst bin NIEMALS ohne mehrfach- Beleuchtung unterwegs, gerade weil ich um die Situation als KFZ Nutzer vs. Radler weiss.
So lange das Bußgeld billiger als ein BeleuchtugngsSet im Discounter ist , so lange wird sich daran nichts ändern.
Mindestens 100€ Bußgeld für Blindradler, 200€ im Wiederholungsfalle/Jahr, 20€ "Kopfgeld" in Form eines Kinogutscheines für denjenigen der einen dieser Kopflosen bei den Behörden verpfeift. (Das Kopfgeld ist kein Scherz, zumindest in einer Übergangsphase bis es sich herumgesprochen hat).
Das würde Wirkung zeigen, zumindest ginge die Rechnung Bußgeld vs. Beleuchtung nicht mehr auf. Dazu strengere Kontrollen, jede Wette dass die Lampensets in und um Freiburg binnen kürzester Zeit ausverkauft wären....
Mindestens 100€ Bußgeld für Blindradler, 200€ im Wiederholungsfalle/Jahr, 20€ "Kopfgeld" in Form eines Kinogutscheines für denjenigen der einen dieser Kopflosen bei den Behörden verpfeift. (Das Kopfgeld ist kein Scherz, zumindest in einer Übergangsphase bis es sich herumgesprochen hat).
Das würde Wirkung zeigen, zumindest ginge die Rechnung Bußgeld vs. Beleuchtung nicht mehr auf. Dazu strengere Kontrollen, jede Wette dass die Lampensets in und um Freiburg binnen kürzester Zeit ausverkauft wären....
Ich würde auch für wesentlich drastischere Strafen sprechen, damit das selstgestrickte Eigenrecht der Radler mal etwas gedämpft wird. Nicht nur dass sie sich selber gefährden , auch andere werden durch das teilweise rücksichtslose Verhalten gefährdet.
Einmal mit dem Auto falsch geparkt, schon hat man einen Strafzettel.....Fahrradfahrer machen weiterhin was sie wollen.
Hier sollten wirklich strengere Kontrollen statt finden, zudem spült das auch Geld in die Stadtkasse
Ich selbst fahre auch im Winter mit dem Rad und rege mich täglich über die Mitradler auf, die kein Licht anhaben, ist das denn zuviel verlangt? Leider habe ich noch nie eine Kontrolle erlebt, denn ich bin ja logisch perfekt mit Licht über Narbendynamo und LED-Leuten aufgestattet. Wenn es nach mir ginge, würden diese Blindradler 100 EUR Bußgeld fürs radeln ohne LIcht zahlen, aber leider geht es nicht nach mir ;-((
Ich selber bin Autofahrer (nur wenn notwendig), Fußgänger und Radfahrer. Meiner Meinung nach, sind alle 3 oft egoistisch und kriminell fahrlässig.
Als Autofahrer, bin ich entsetzt wie Radfahrer weder Versicherungspflichtig noch Zulassungspflichtig sind, obwohl sie Teil im Straßenverkehr nehmen. Wenn ich sogar ein kleines Bierchen zum Abendessen nehme und irgendein Kamikaze auf 2 Räder mit 3,2 Promille in meinem Hinterstoßfänger rein fährt, bin ich gesetzlich Teilschuld für sowas was auch mit leerem Magen passieren kann. Der Kamikaze konnte jederzeit von der Unfallstelle entkommen, falls sein Fahrrad noch fahrbar ist. Wegen der leicht zu beschädigen moderne Bauteile die damals aus Stahl hergestellt worden war, ist es möglich, dass er teurer Schäden an meinem "Stoßfänger" richten kann als an seinem Fahrrad. Irgendein Kennzeichen ist nichts zu sehen und oft sehen Fahrradfahrer ähnlich aus. Besonders, wenn sie Kapuzen anziehen die gleich schwarz sind.
Ohne Fahrzeugbrief, geht kein Fahrrad zur Inspektion und oft werden Fahrräder deswegen illegal in die Umwelt entsorgt oder denjenigen der ein Sperrmüll Fahrrad zu Hause bringt wird als Fahrraddieb unter Generalverdacht gestempelt. Nur weil es nicht möglich ist die Fahrgestellnummer zu erforschen. Auch nicht über das Internet. Jeder Rahmenhersteller hat sogar sein eigene Nummersystem was noch nicht industrieweit genormt ist. Deswegen, ist es auch möglich (wobei, unwahrscheinlich), dass 2 oder mehr Fahrräder die selbe Nummer besitzen können.
Seitens des Gesetzgebers, wäre eine Ausrede wegen Verwitterung als Begründung fehlender Beleuchtung nicht mehr möglich, wenn bestimmte Bauteile vom Hersteller angebracht werden müssen. Z.B., Nabendynamos (sie kosten nur um die 50€) und zuverlässige Dioden-Beleuchtung.